Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen
Was ist Ernährungsberatung?
Die Ernährungsberatung nach §20 und §20a SGB V ist eine präventive Maßnahme, also eine Vorsorgeleistung. Sie hilft dabei, ernährungsbedingten Erkrankungen vorzubeugen und ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu entwickeln.
Ein ungünstiges Ernährungsverhalten kann das Risiko für verschiedene Erkrankungen erhöhen. Wenn Sie Ihre Ernährung nachhaltig umstellen und Ihre Gesundheit aktiv fördern möchten, ist eine präventive Ernährungsberatung der richtige Ansatz.
Voraussetzung für eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel eine entsprechende Qualifikation der beratenden Fachperson, zum Beispiel durch ein Zertifikat der DGE, des VDOE, des VFED oder QUETHEB.
Was ist Ernährungstherapie?
Die Ernährungstherapie nach §43 SGB V richtet sich an Menschen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt, die durch eine gezielte Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann.
Dies setzt voraus, dass eine medizinische Indikation vorliegt und eine Ernährungstherapie ärztlich empfohlen wird.
Auch die Ernährungstherapie kann von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, sodass ein Teil der Kosten übernommen werden kann.